Für verantwortliche Berufsbildnerinnen und Berufsbildner besteht gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG), Art. 45 «Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner» und der Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV), Art. 40 «Berufsbildungsverantwortliche in der beruflichen Grundbildung» eine Kurspflicht. Ein Kurs dauert mindestens 40 Kursstunden.
Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Eine Ausnahme ist der Kanton Schwyz, der für den Kursbesuch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung voraussetzt.
Für die Akkreditierung als Berufsbildungsverantwortliche und Erteilung einer Bildungsbewilligung ist das Berufsbildungsamt Ihres Arbeitskantons zuständig.
Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind in der Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes definiert. Voraussetzungen sind eine bestimmte Anzahl Jahre beruflicher Praxis im Lehrgebiet und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein höherer Fachabschluss (BP/HF). Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ist der eidgenössisch anerkannte Berufsbildnerausweis vorhanden, so wird die Bewilligung vom Berufsbildungsamt des Arbeitskantons erteilt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Berufsbildungsamt Ihres Arbeitskantons.
Berufsbildnerkurse werden in der Regel berufs- und branchenübergreifend geführt. Erfahrungsgemäss wird der Austausch dadurch vielfältiger und die Kursteilnehmenden sind in Alter und Geschlecht besser durchmischt. Die vom Bund vorgegebenen Bildungsziele sind zudem übergeordnet.
Da es im Bereich der kaufmännischen Grundbildung sehr viele Besonderheiten gibt, die für eine grosse Zielgruppe gelten, bieten wir KV-spezifische Berufsbildnerkurse an. In diesen Kursen werden alle Themen rund um die neue Bildungverordnung 2012 (BiVo 2012), ALS, PE und KN vertieft behandelt.
Nach Bedarf übernehmen wir gerne die Planung und Durchführung von Berufsbildnerkursen für jede Berufsgruppe – z. B. mit speziellen firmeninternen Angeboten oder verbandsspezifischen Angeboten.
Nein, es finden während des ganzen Kurses keine Prüfungen statt. Einzige Voraussetzung für den Erhalt des Berufsbildnerausweises ist das lückenlose Absolvieren aller 40 Lernstunden.
Sie besuchen den Berufsbildnerkurs in erster Linie zur persönlichen Weiterbildung. Es spielt daher keine Rolle, ob Sie gerade Lernende ausbilden oder dies erst später der Fall sein wird. Allerdings lassen sich verschiedene Inhalte einfacher mit der Praxis verknüpfen, wenn Sie parallel bereits Lernende ausbilden können.